Unser Praxisteam nimmt am Deutschen Hausärztekongress teil.

Deshalb ist unsere Praxis ist vom 19.10.22 bis 22.10.22 geschlossen.

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Vertretung übernehmen:

Praxis Dr. Althen und Dr. John  in Türkheim
Telefon: 08245-1044

Praxis Dres. Schnell in Schwabmünchen
Telefon: 08232- 4545

Wir freuen uns über Ihr Interesse an den Impfungen gegen Corona und die Grippe und über Ihre Fragen zu diesen.

Im Folgenden beantworten wir die häufigsten Fragen:

Fragen zur Coronaimpfung:

Wem wird eine Auffrischimpfung (3. oder 4. Corona-Impfung) empfohlen?

  • Personen, die während der seit Dezember 2021 laufenden Omikronwelle noch keine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, können von einem Omikron-angepassten Impfstoff BA.1 als auch BA.4/5 profitieren.
  • Eine Infektion zählt wie eine Impfung als „immunologisches Ereignis“. Zwei Impfungen und zwei Erkrankungen zählen z.B. wie 4 Impfungen.
  • Eine 3. Corona-Impfung mit einem Omikron- angepassten Impfstoff wird für alle ab 12 – eine 4. Impfung („ zweiter Booster“) nur für Risikogruppen und Menschen ab 60 empfohlen.
  • Besteht für Kinder zwischen 5 und 12 Jahren eine besondere Indikation für eine Auffrischimpfung sollte gemäß der aktuellen Stiko-Empfehlung der bisher schon für Kinder zugelassene monovalente mRNA- Impfstoff verwendet werden.
  • Gesunde Personen, die bereits drei Impfstoffdosen erhalten haben, sind weiterhin gut vor schweren Verläufen geschützt- ihnen wird daher keine weitere Auffrischung empfohlen.
  • Nach aktuellem Wissensstand ist es nur für sehr wenige Menschen nötig, sich mehr als 4-mal impfen zu lassen. An den bisherigen Empfehlungen, wer grundsätzlich eine Auffrischimpfung erhalten soll, ändert sich nichts.

-> alle Personen ab 60 Jahren

-> Menschen ab 5 Jahren mit erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf infolge einer Grunderkrankung sowie Beschäftige im Gesundheits- und Pflegebereich.

Bei besonders gefährdeten Personen wie Hochbetagten und Menschen mit Immunschwäche kann es sinnvoll sein, nach dem vierten immunologischen Ereignis (Impfung oder Infektion) eine weitere Impfstoffdosis zu verabreichen – frühestens jedoch nach 6 Monaten.

Die Omikron-adaptierten Impfstoffe sind bisher nur zur Auffrischung und nicht zur Grundimmunisierung zugelassen.

Wie viel Zeit sollte zwischen einer Impfung / Genesung und einer Auffrischimpfung liegen?

Eine Impfung wird erst 3-6 Monate nach der letzten Impfung oder der Genesung von einer Corona-Erkrankung empfohlen. Ein kürzerer Abstand ist im Einzelfall möglich, führt aber zu verringerter Wirksamkeit.

Ab wann ist der angepasste Corona-Impfstoff erhältlich?

Ab sofort können Sie Termine für Ihre 3. oder 4. Impfung mit dem neuen Corona-Impfstoff vereinbaren. Dieser ist angepasst für die Omikron-Varianten BA.1  oder BA.4/BA.5  (zugelassen für Personen ab 12 Jahren)

Wir bieten weiterhin die Impfung mit dem bisherigen Biontech Impfstoff an. Nur dieser ist für die Grundimmunisierung  zugelassen.

(Quelle: KBV 07.10.22 Praxisnachrichten;
aktuelle Stiko- Empfehlung zur Covid-Impfung Stand 06.10.22)

Unsere Praxis ist vom 1. August bis 19. August geschlossen.

Die Vertretung übernehmen vom 01.08. bis 12.08.

Praxis Dr. Lesinski in Ettringen (Tel.: 08249 961935)
Praxis Dr. Kerndl in Schwabmünchen (Tel.: 08232 8087979)

 

Die Vertretung übernehmen vom 01.08. bis 19.08.

Praxis Dr. Nieberle in Tussenhausen (Tel.: 08268 217)
Praxis Dr. Öhling in Klosterlechfeld (Tel.: 08232 4668)

Danach sind wir wieder wie gewohnt für Sie da!

Unsere Praxis ist vom 27.12.2021 bis zum 31.12.2021 geschlossen.

Die Vertretung übernehmen
Praxis Dr. Lesinski in Ettringen (Tel.: 08249 961935)
Praxis Dr. Nieberle in Tussenhausen (Tel.: 08268 217)
Gemeinschaftspraxis Dr. Schnell Schwabmünchen (Tel.: 08232 4545)

An Heiligabend sowie den Feiertagen rufen Sie bitte den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117.
Am 03.01.2022 sind wir wieder für Sie da.

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

Bitte lassen Sie sich impfen!

Wir impfen Sie gerne gegen COVID-19 – hier finden Sie kurz gefasst alle wichtigen Informationen. 

Wir empfehlen allen bisher ungeimpften Erwachsenen die zweimalige Impfung mit dem Impfstoff Comirnaty® von BioNTech/Pfizer – im Abstand von drei bis 6 Wochen. Wir bestellen regelmäßig Impfstoff. Termine sind kurzfristig möglich. Sie schützen sich damit selbst mit hoher Sicherheit vor einem schweren Verlauf von COVID-19 und vor Long-COVID: beides sind ernstzunehmende Erkrankungen.
Außerdem tragen Sie als Geimpfte*r zur Eindämmung der Pandemie bei. Zudem genießen Sie Erleichterungen bei z. B. Testpflichten.
Vorübergehende Nebenwirkungen wie Kopf- und Gliederschmerzen und Schmerzen an der Einstichstelle können auftreten. Manchmal ist man auch einigeTage abgeschlagen oder bekommt Fieber. Kinderwunsch spricht nicht gegen die Impfung.
Bei Schwangeren müssen Nutzen und Risiko abgewogen werden – sprechen Sie gerne mit uns darüber.
Eine Impfung gleichzeitig mit anderen Totimpfstoffen (z.B. gegen Grippe) ist möglich.

Impfung für 12- bis 17-Jährige

Eine zweifache Impfung mit Comirnaty® ist auch für euch kurzfristig möglich. Man muss dabei abwägen: das Risiko für euch, schwer an COVID-19 zu erkranken oder Long-COVID zu bekommen, ist recht klein. Auch scheinen Jugendliche die Erkrankung nicht im Übermaß weiterzugeben.
Das gilt besonders, wenn alle Älteren und Risikopersonen zur Impfung bereit sind.
Das heißt, für euch selbst ist der Nutzen der Impfung überschaubar. Ihr tragt natürlich trotzdem einen Teil zum Schutz eurer Umgebung bei. Daher impfen wir euch, wenn ihr das möchtet. Wir haben ein bisschen Sorge, dass auch für euch irgendwann die Impfung zur Bedingung für irgendeine soziale Teilhabe (in Schule und/oder Freizeit) wird. Das hoffen wir nicht! Falls es doch passiert, bemühen wir uns, ungeimpften Jugendlichen auf Wunsch rasch die Impfung zu ermöglichen.

Bitte beachtet:

  • seid ihr noch keine 16 Jahre alt, dann müsst ihr mindestens einen Erziehungsberechtigten zum Impftermin mitbringen. Außerdem müssen beide Erziehungsberechtigten schriftlich in die Impfung einwilligen – entweder auf dem verlinkten Einwilligungsbogen, oder formlos als Zweizeiler.
  • ab eurem 16. Geburtstag könnt ihr selbst einwilligen und benötigt auch keine Begleitung zum Impftermin.

Wir impfen auch euch mit dem mRNA-Impfstoff „Cormirnaty“ von BioNTech/Pfizer.

COVID-19-Infektion gehabt?
Sie sollten sich nach einer SARS-Cov-2-Infektion einmalig impfen lassen.
1.Hatten Sie Beschwerden, empfiehlt die STIKO eine Impfstoffdosis in der Regel  6 Monate nach der Infektion.
2.Hatten Sie keine Beschwerden (gesicherte asymptomatische Infektion), können Sie sich ab 4 Wochen nach dem positiven Labortest impfen lassen.
3.Wenn nach der ersten Impfung eine Sars-Cov2- Infektion durch direkten Erregernachweis mittels PCR gesichert wurde, sollte die 2. Impfung 6 Monate nach Ende der Symptome erfolgen.

Mit Covid-19 -Vaccine Janssen (Johnson & Johnson) geimpft?
Die STIKO empfiehlt für Personen, die mit der Covid-19 Vaccine Janssen geimpft wurden, eine zusätzliche mRNA Impfdosis zur Optimierung der Grundimmunisierung.
Die meisten Impfdurchbruchserkrankungen wurden bei Personen beobachtet, die mit Covid-19-Vaccine Janssen geimpft wurden. Weiterhin wurde für diesen Impfstoff eine vergleichsweise geringe Wirksamkeit gegenüber der Deltavariante beobachtet.

Zur Optimierung des ungenügenden Impfschutzes sollen Personen, die mit einer Dosis Janssen geimpft wurden, eine zusätzliche mRNA-Impfstoffdosis ab 4 Wochen nach der Janssen-Impfung erhalten.

Covid-19-Auffrischimpfung
Die Covid-Impfstoffe schützen effektiv und anhaltend vor schweren Erkrankungen durch Covid-19. Die Impfung schützt vor der Infektion und reduziert das Übertragungsrisiko von Geimpften auf deren Kontaktpersonen.

Es zeigt sich allerdings, dass der Impfschutz mit der Zeit nachlässt- insbesondere in Bezug auf Verhinderung asymptomatischer Infektionen und milder Krankheitsverläufe. Immungeschwächte Patienten sprechen schlechter auf die Impfung an -und haben ein höheres Risiko für einen schwereren Krankheitsverlauf als Immunkompetente. Auch Ältere Patienten haben eine geringere Immunantwort und Impfdurchbrüche können zu einem schweren Krankheitsverlauf führen.
Daher bieten wir folgenden Personen eine sogenannte Auffrischimpfung (Boosterung der Immunantwort) an:

  • Immungeschwächte Personen
  • Personen im Alter von > 70 Jahren
  • Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen
  • Pflegepersonal und andere Beschäftigte mit direktem Kontakt zu Pflegenden in Einrichtungen der Pflege für alte Menschen oder Menschen mit erhöhtem Risiko für schwere Covid-19-Verläufe.
  • Personal in medizinischen Einrichtungen mit direktem Patientenkontakt

Die Auffrischung sollte mindestens 6 Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung erfolgen. In besonderen Fällen ist sie auch früher möglich.

Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/Impfempfehlung-Zusfassung.html

Schnelltests (Bürgertests) werden für die meisten Personen  

kostenpflichtig (20 Euro pro Abstrich)

Wer kann sich ab dem 11. Oktober 2021 weiterhin kostenlos schnelltesten lassen?

Generell gibt es kostenlose Tests nur noch für:

  1. Kinder unter 12 Jahren bzw. Kinder, die in den letzten drei Monaten vor dem Test 12 geworden sind.
  2. Menschen, die zum Beenden einer Quarantäne nach einer Corona-Infektion einen Test brauchen.
  3. Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

 

Zudem gibt es eine Übergangsregelung bis zum 31.12.2021. Diese gilt für:

  1. Schwangere sowie für
  2. Kinder zwischen 12 und 17 Jahre
  3. Studierende aus dem Ausland, die mit einem Impfstoff geimpft wurden, der in Deutschland nicht anerkannt wird.

Begründung: für  Schwangere und Kinder ab 12 Jahren gibt es erst seit kurzem eine Impfempfehlung. Daher wurde hier eine Übergangsregel eingeführt. Was muss vorgewiesen werden?

  • Kinder: amtlicher Ausweis, um das Alter nachzuweisen
  • Schwangere: Mutterpass
  • Menschen mit medizinischen Gründen: ärztlicher Nachweis
  • Studierende aus dem Ausland: Studentenausweis plus Studienbescheinigung sowie Impfausweis

 

Der Grippeimpfstoff 2021/2022 steht ab Anfang Oktober 2021 zur Verfügung.

Impfberechtigt sind:

  1. Personen, die 60 Jahre oder älter sind
    –> Sie können sich dieses Jahr erstmals auch für einen Hochdosis-Impfstoff entscheiden.
  2. medizinisches Personal und Menschen, die in Einrichtungen mit hohem Publikumsverkehr arbeiten
  3. Menschen mit chronischen Erkrankungen wie
  • Asthma, COPD
  • Diabetes
  • schweren Herzerkrankungen
  • Nierenerkrankungen
  • Immunschwäche (auch bei immunmodulierender Therapie bei Rheuma)
  1. Schwangere ab dem 2. Drittel der Schwangerschaft
  2. Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen
  3. enge Kontaktpersonen der genannten Gruppen

 

Ab 16. August können Sie Termine in Langerringen unter Telefon 08232 3169 vereinbaren.

Am 1. Juli 2021 wird die Schwabmünchner Praxis nach Langerringen verlegt. Dort beziehen wir neue barrierefrei-zugängliche Praxisräume in der Hauptstraße 50. Aufgrund von baulichen Verzögerungen können wir dort noch nicht in vollem Umfang arbeiten. Wir hoffen, dass wir bald für Sie wie gewohnt da sein können. Termine vereinbaren Sie bitte unter den gewohnten Nummern.

Unsere Praxis ist vom 02.08.2021 bis zum 13.08.2021 geschlossen.

Die Vertretung übernehmen

02.08. bis 06.08.:
Praxis Dr. Lesinski in Ettringen (Tel.: 08249 961935)
Familienpraxis in Markt Wald (Tel.: 08262 1555)
Hausarztpraxis Tobias Kerndl in Schwabmünchen (Tel.: 08232 8087979)

09.08. bis 13.08.:
Familienpraxis in Markt Wald (Tel.: 08262 1555)
Hausarztpraxis Tobias Kerndl in Schwabmünchen (Tel.: 08232 8087979)
Hausarztpraxis an der Wertach in Türkheim (Tel.: 08245 3801)