Ab 11.10.2021 Bürgertests kostenpflichtig

Schnelltests (Bürgertests) werden für die meisten Personen  

kostenpflichtig (20 Euro pro Abstrich)

Wer kann sich ab dem 11. Oktober 2021 weiterhin kostenlos schnelltesten lassen?

Generell gibt es kostenlose Tests nur noch für:

  1. Kinder unter 12 Jahren bzw. Kinder, die in den letzten drei Monaten vor dem Test 12 geworden sind.
  2. Menschen, die zum Beenden einer Quarantäne nach einer Corona-Infektion einen Test brauchen.
  3. Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

 

Zudem gibt es eine Übergangsregelung bis zum 31.12.2021. Diese gilt für:

  1. Schwangere sowie für
  2. Kinder zwischen 12 und 17 Jahre
  3. Studierende aus dem Ausland, die mit einem Impfstoff geimpft wurden, der in Deutschland nicht anerkannt wird.

Begründung: für  Schwangere und Kinder ab 12 Jahren gibt es erst seit kurzem eine Impfempfehlung. Daher wurde hier eine Übergangsregel eingeführt. Was muss vorgewiesen werden?

  • Kinder: amtlicher Ausweis, um das Alter nachzuweisen
  • Schwangere: Mutterpass
  • Menschen mit medizinischen Gründen: ärztlicher Nachweis
  • Studierende aus dem Ausland: Studentenausweis plus Studienbescheinigung sowie Impfausweis